Elena MeierKlarstellendes Urteil des BGH für Geschädigte eines Verkehrsunfalls

Am 16.01.2024 erging ein Urteil des BGH (VI ZR 38/22, VI ZR 239/22, VI ZR 253/22, VI ZR 266/22 und VI ZR 51/23) zur Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten bei einem Verkehrsunfall im Hinblick auf das Werkstattrisiko. An einem der Entscheidung zugrundeliegenden Verfahren war ein Mitarbeiter unserer Kanzlei, Herr Rechtsanwalt Thomas Müller, beteiligt. Der BGH stellte klar,