Philip NiegelFahrerlaubnis und Cannabis: Neue Rechtsprechung mit weitreichenden Folgen

Die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach (VG Ansbach, Beschluss vom 20.1.2025 – AN 10 S 24.2731) zeigt die komplexen Veränderungen im Umgang mit Cannabiskonsum und Fahrerlaubnis auf. Seit dem 1. April 2024 gelten neue rechtliche Maßstäbe, die eine differenziertere Bewertung ermöglichen.

Kernpunkt der Entscheidung ist die Abkehr vom bisherigen Automatismus: Während früher regelmäßiger Cannabiskonsum zwangsläufig zur Entziehung der Fahrerlaubnis führte, unterscheidet die neue Rechtslage nun zwischen Cannabisabhängigkeit, ‑missbrauch und unbedenklichem Konsum.

In dem verhandelten Fall hatte eine Antragstellerin zunächst täglich Cannabis konsumiert. Die Behörde entzog ihr daraufhin die Fahrerlaubnis. Das Gericht bestätigte zunächst die Rechtmäßigkeit nach alter Rechtslage, kippte die Entscheidung jedoch mit einem bemerkenswerten Argument: Unter der neuen Rechtslage hätte die Fahrerlaubnis praktisch sofort wieder erteilt werden müssen.

Entscheidend ist nun, ob eine hinreichende Trennung zwischen Cannabiskonsum und Teilnahme am Straßenverkehr gewährleistet ist. Nicht mehr der reine Konsum, sondern das Gefährdungspotenzial steht im Mittelpunkt.

Für Betroffene bedeutet dies:

  • Einzelfallprüfungen werden wichtiger
  • Medizinisch-psychologische Gutachten müssen differenzierter argumentieren.
  • Die bloße Feststellung des Konsums reicht nicht mehr zur Fahrerlaubnisentziehung.

Rechtsanwälte und Betroffene müssen sich auf diese neuen Bewertungskriterien einstellen. Die Rechtsprechung wird in den kommenden Monaten zeigen, wie präzise diese Neubewertung in der Praxis umgesetzt wird.

Philip Niegel

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Standortleiter Zweigstelle Nürnberg

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