Die Arbeitszeiterfassung ist für viele Unternehmen ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Organisation. Doch spätestens seit dem richtungsweisenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 ist klar: Arbeitgeber in Deutschland sind verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden einzuführen. Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen.
Rechtsgrundlage und aktuelle Entwicklungen
Bereits 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Arbeitgeber in der EU die Arbeitszeit systematisch erfassen müssen. Das BAG hat diese Vorgabe mit seinem Urteil bestätigt und sich auf das Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG) gestützt. Danach sind Unternehmen dazu verpflichtet, ein System zur vollständigen und objektiven Erfassung der Arbeitszeit bereitzustellen. Eine gesetzliche Konkretisierung durch den deutschen Gesetzgeber steht noch aus, doch die Verpflichtung zur Zeiterfassung gilt bereits jetzt.
Was müssen Arbeitgeber tun?
- Einführung eines Zeiterfassungssystems
Unternehmen müssen eine geeignete Methode wählen, um die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen. Das kann in digitaler oder manueller Form erfolgen, etwa durch elektronische Stempeluhren, Apps oder Tabellen. Wichtig ist, dass das System verlässlich, manipulationssicher und nachvollziehbar ist. - Erfassung der gesamten Arbeitszeit
Nicht nur Überstunden oder Mehrarbeit müssen dokumentiert werden, sondern die gesamte Arbeitszeit – einschließlich Beginn, Ende und Pausen. Dies dient dem Schutz der Arbeitnehmer und der Einhaltung der Höchstarbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz. - Datenschutz beachten
Bei der Erfassung von Arbeitszeiten handelt es sich um personenbezogene Daten. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Datenschutzvorgaben (insbesondere die DSGVO) eingehalten werden, indem sie die Daten sicher speichern und unbefugten Zugriff verhindern.
Was droht bei Verstößen?
Wer die Zeiterfassungspflicht ignoriert, riskiert rechtliche Konsequenzen. Arbeitnehmer könnten Ansprüche auf Vergütung nicht erfasster Arbeitszeiten geltend machen, und die zuständigen Behörden könnten Verstöße ahnden. Zudem drohen im Falle arbeitsrechtlicher Streitigkeiten erhebliche Beweisnachteile für den Arbeitgeber.
Fazit: Jetzt handeln!
Die Einführung einer Zeiterfassung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern bietet auch Vorteile: Sie schafft Transparenz, erleichtert die Arbeitsorganisation und schützt vor rechtlichen Risiken. Arbeitgeber sollten daher zeitnah ein geeignetes System implementieren und ihre Mitarbeitenden entsprechend schulen.
Haben Sie Fragen zur Zeiterfassungspflicht oder benötigen Sie rechtliche Beratung bei anderen arbeitsrechtlichen Aspekten, wie beispielsweise Kündigungsschutz und Kündigungsmöglichkeit von Mitarbeitern, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!
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