Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer Grundstücke und Gebäude, gerne auch zu einem einzelnen Grundstück oder eines größeren Immobilienbestandes. Dies umfasst den Kauf und Verkauf von Immobilien sowie die Projektentwicklung. Hierzu gehört auch die Durchsetzung Ihres Rechts auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch (Auflassung), zum Beispiel aus einem Bauträgervertrag.
Eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit Ihren Experten wie Notar, Steuerberater oder Makler ist für uns selbstverständlich. Wir unterstützen und beraten Sie bei Ihrer Umsetzung, vernetzt im Team mit unseren anwaltlichen Spezialisten und gerne auch in Kooperation mit Ihren Experten und/oder unseren Kooperationspartnern (Steuerberater, Immobilienmakler, Gebäudemanager, Finanzierungspartner, u.a.).

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