Lisa Farr Arbeitgeber aufgepasst!
Der Einlieferungsbeleg und Sendungsstatus „zugestellt“ eines Einwurf-Einschreibens genügt nicht, um den Zugang einer Kündigung zu beweisen Die Ausgangslage: Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den wirksamen Zugang einer Kündigung. Doch wie kann er den Beweis erfolgreich führen? Diese Frage wurde nun vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 30.01.2025 (Az.: 2 AZR 68/24) entschieden. Hintergrund