Stella SundbergDie Eigenbedarfskündigung

Die Eigenbedarfskündigung ist ein häufiges und sehr präsentes Thema im Mietrecht und kann sowohl für Vermieter als auch für Mieter erhebliche Konsequenzen haben. Wenn ein Vermieter die Wohnung für sich selbst oder für Angehörige benötigt, kann er das Mietverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Im Folgenden wird auf die wichtigsten Punkte eingegangen, die bei einer Eigenbedarfskündigung zu beachten sind.

Echter Eigenbedarf

Der Vermieter muss ein berechtigtes Interesse an der Nutzung der Wohnung nachweisen. Dies bedeutet, dass er die Wohnung tatsächlich selbst bewohnen möchte oder sie einem nahen Familien- oder Haushaltsangehörigen zur Verfügung stellen will.
Es ist wichtig, dass der Vermieter darlegt, wie er die Wohnung nutzen möchte. Allgemeine Aussagen reichen nicht aus; konkrete Pläne sind erforderlich, die den Eigenbedarf belegen.

Schriftliche Kündigung

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Vermieter sollte darauf achten, dass die Kündigung alle erforderlichen Informationen enthält und die Zustellung des Kündigungsschreibens nachweisbar ist; zum Beispiel Zustellung durch einen Boten.

Kündigungsfristen

Die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen eingehalten werden. Diese variieren je nach Dauer des Mietverhältnisses.
Es ist wichtig, die Fristen genau zu beachten, da eine nicht fristgerechte Kündigung unwirksam sein kann.

Kein Missbrauch der Kündigung

Die Eigenbedarfskündigung darf nicht missbräuchlich sein. Das bedeutet, dass der Vermieter die Kündigung nicht aus anderen Gründen aussprechen darf, wie etwa um einen höheren Mietpreis zu erzielen oder um einen anderen Mieter zu bevorzugen. Wenn der Verdacht auf Missbrauch besteht, kann der Mieter rechtliche Schritte einleiten.

Soziale Härte

Bei der Eigenbedarfskündigung muss auch die soziale Situation des Mieters berücksichtigt werden. In bestimmten Fällen kann eine Kündigung unwirksam sein, wenn der Mieter der Kündigung widerspricht und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangt, da die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn eine unzumutbare Härte darstellt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Mieter

– älter ist und Schwierigkeiten hat, eine neue Wohnung zu finden
– eine lange Mietdauer hat und in der Wohnung verwurzelt ist oder
– besondere soziale Bedürfnisse hat, wie z.B. gesundheitliche Einschränkungen

Fazit

Die Eigenbedarfskündigung ist ein komplexes Thema, das sowohl rechtliche als auch persönliche Aspekte umfasst. Vermieter sollten sicherstellen, dass sie alle Voraussetzungen erfüllen und die Kündigung korrekt aussprechen, während Mieter ihre Rechte kennen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen sollten.

Stella Sundberg

Rechtsanwältin

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