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Isabella BeerDer privat Versicherte zwischen den Stühlen

Jeder privat Versicherte kennt das Spiel: Man geht zum Arzt, wird behandelt, erhält eine Rechnung und bezahlt sie. Danach sendet man die Rechnung an den Krankenversicherer und geht davon aus, dass man den gesamten Rechnungsbetrag erstattet bekommt. Aber weit gefehlt!

In der Leistungsabrechnung des Krankenversicherers heißt es dann, dass nur ein Teil erstattet wird, da die Abrechnung des Arztes nicht korrekt gewesen sei und er bestimmte Positionen falsch abgerechnet habe.

 

Der nächste logische Schritt ist der, den Arzt zu kontaktieren, damit dieser seine Rechnung korrigiert und das zu viel Gezahlte zurückerstattet. Der Arzt jedoch beharrt darauf, dass seine Rechnung korrekt ist und vielmehr der Krankenversicherer falsch liegt.

 

Der Patient hat meist einige Fragen in solchen Momenten: Wer hat nun Recht, Arzt oder Versicherung? Bekomme ich mein Geld jetzt vollständig von der Versicherung gezahlt oder muss mir der Arzt einen Teil erstatten?

 

Wie kommt es zu dieser Diskrepanz?

Diese Momente kennt der gesetzlich Versicherte nicht, da im gesetzlichen Krankenversicherungssystem der Arzt direkt mit der Krankenkasse abrechnet und der Versicherte fast nie etwas damit zu tun hat.

 

Das private Krankenversicherungssystem funktioniert dagegen anders: Der Patient muss die Privatrechnung des Arztes zahlen und hat einen Kostenerstattungsanspruch gegen seinen Krankenversicherer.

 

Die Ärzte rechnen nach der GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte, ab. Darin sind fast alle Behandlungen und ihre Kosten hinterlegt. Allerdings gibt es auch viele Behandlungen, die nicht in der GOÄ zu finden sind oder bei denen es unklar ist, unter welche GOÄ-Ziffer sie fallen. Zudem herrscht Streit darüber, ob bestimmte GOÄ-Ziffern gleichzeitig abgerechnet werden können und ob einige GOÄ-Ziffern automatisch in anderen Ziffern enthalten sind.

 

In solchen Fällen ist Streit vorprogrammiert, da der Versicherer solche Abrechnungen leicht in Zweifel ziehen kann. Der Streit um die „richtige“ Abrechnung wird letztlich auf dem Rücken des versicherten Patienten ausgetragen, da er als Laie überhaupt nicht beurteilen kann, wer nun Recht hat. Viele Patienten verzweifeln in dieser Situation und tragen die Kosten, aus Angst vor einem Rechtsstreit, selbst.

 

Und wie löst man diese Situation?

Letztlich steht der Patient ziemlich alleine dar, da die Krankenversicherung sich weigert die Kosten der Behandlung zu übernehmen und der Arzt nichts zurück bezahlen will.

 

Schön wäre es natürlich, wenn Arzt und Versicherer sich einfach direkt austauschen könnten und eine Lösung des Problems finden würde, da diese beiden Seiten ja schließlich auch die Experten sind. Wenn dies nicht möglich ist, muss ein unabhängiger Experte die Rechnung des Arztes und die Argumentation des Versicherers überprüfen. Hierfür gibt es verschiedene, teils kostenfreie Wege.

 

Insbesondere sind die jeweiligen Landesärztekammern in der Lage Rechnungen zu überprüfen und entsprechende Empfehlungen abzugeben. Sinnvoll ist es in dieser Situation die Probleme genau benennen zu können und dem Sachverständigen nicht einfach einen Stapel an Unterlagen vorzulegen.

 

Sollte eine Einigung nicht möglich sein, bleibt nur der gerichtliche Weg übrig. Dabei kann entweder der Arzt auf Rückzahlung des anteiligen Rechnungsbetrags oder der Versicherer auf Erstattung der vollständigen Arztrechnung verklagt werden. Dem jeweils anderen sollte der Streit verkündet werden.

 

Bevor man in Papierstapeln untergeht, sollte man sich lieber anwaltlicher Hilfe bedienen und einen entsprechenden Experten zu Rate ziehen.

Isabella Beer

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Versicherungsrecht

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