Jochen KönnerAnfechtungsrisiken für Lieferanten bei der Belieferung krisenbefangener Unternehmen – und wie man sich schützt

Lieferanten, die Unternehmen beliefern, die sich bereits in einer wirtschaftlichen Krise befinden, sind – neben dem Forderungsausfall – einem erheblichen Risiko ausgesetzt, dass erhaltene Zahlungen oder Sicherheiten später vom Insolvenzverwalter angefochten und zurückgefordert werden.

Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich in den §§ 129 ff. Insolvenzordnung. Der Insolvenzverwalter kann nach § 129 InsO Rechtshandlungen anfechten, die vor der Verfahrenseröffnung vorgenommen wurden und die Insolvenzgläubiger benachteiligen. Besonders kritisch ist dabei der Zeitraum der letzten drei Monate vor dem Insolvenzantrag, bei dem die Anforderungen an eine Anfechtung gering sind.

Der Anfechtungszeitraum kann aber auch mehrere Jahre zurückgehen, wenn der Schuldner mit Benachteiligungsvorsatz handelte und der Lieferant dies wusste. Ein Schuldner der weiß, dass er zahlungsunfähig ist und er nicht in der Lage ist alle seine Gläubiger zu bezahlen kann, handelt regelmäßig mit Benachteiligungsvorsatz. Er weiß, wenn den Lieferanten bezahlt, kann er andere Gläubiger nicht bezahlen. Dabei muss er nicht einmal sämtliche Zahlungen eingestellt haben um zahlungsunfähig zu sein. Er kann sogar noch beträchtliche Zahlungen leisten und trotzdem rechtlich als zahlungsunfähig gelten, wenn die Zahlungen im Verhältnis zu den fälligen Gesamtschulden nicht den wesentlichen Teil ausmachen.

Kennt der Lieferant Umstände die auf die Zahlungsunfähigkeit schließen lassen, hat er auch Kenntnis von der Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners. Umstände können dabei beispielsweise sein, auflaufende unbezahlte Rechnungen, nicht einhalten von Ratenzahlungszusagen oder Rücklastschriften.

Beliefert ein Lieferant das krisenbefangene Unternehmen weiter, riskiert er neben dem Ausfall von Forderungen auch bereits bezahlte Rechnungen dem Insolvenzverwalter erstatten zu müssen.

Wie können sich Sie schützen?

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Jochen Könner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Insolvenz- und
Sanierungsrecht

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