Ulla LangDie rechtlichen Voraussetzungen des Wechselmodells

Nach einer Trennung obliegt es den Eltern, eine Regelung zur Versorgung und Betreuung der Kinder zu finden. Der Regelfall bleibt weiterhin, dass die Kinder nach der Trennung überwiegend im Haushalt eines Elternteils leben und mit dem anderen Elternteil ein Umgangsrecht vereinbart wird. Zunehmend findet aber das Wechselmodell Anwendung, da oftmals beide Elternteile nach der Trennung