Thorsten Kroog Vorsicht Steuerfalle! Häusliches Arbeitszimmer im Eigenheim
1. Ihr Nutzung entscheidet Ein häusliches Arbeitszimmer kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt dem Betriebsvermögen (BV) zugeordnet werden. Ihre Nutzung ist entscheidend: Nutzen Selbstständige [Start-ups; Handelsvertreter; IT-Entwickler; Hausverwalter] ein Arbeitszimmer in der eigenen Immobilie, kann dies zu Betriebsvermögen werden. Das „merkt“ man noch nicht; doch bei Aufgabe von Tätigkeit oder Eigenheim, beim Schenken/Vererben wird dann