Heiko KrausNeues aus der Rechtsprechung

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022 wurde das sogenannte „neue Kaufrecht“ (insbesondere für Verbrauchsgüterkäufe) reformiert. Seitdem gibt es für Käufer teils stärkeren Schutz als früher — und die Anforderungen, die Verkäufer einhalten müssen, haben sich geändert. Seitdem fällen Gerichte immer wieder Urteile, die klären, wie die neuen Regeln in der Praxis angewandt werden. Es gibt