Jochen KönnerAnfechtungsrisiken für Lieferanten bei der Belieferung krisenbefangener Unternehmen – und wie man sich schützt

Lieferanten, die Unternehmen beliefern, die sich bereits in einer wirtschaftlichen Krise befinden, sind – neben dem Forderungsausfall – einem erheblichen Risiko ausgesetzt, dass erhaltene Zahlungen oder Sicherheiten später vom Insolvenzverwalter angefochten und zurückgefordert werden. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich in den §§ 129 ff. Insolvenzordnung. Der Insolvenzverwalter kann nach § 129 InsO Rechtshandlungen anfechten,