Jutta Göbert-Kronewald Widerrufsbelehrung im Verbraucherbauvertrag – nur wirksam mit Telefonnummer!
Wer als Bauunternehmer oder Bauherr mit einem Verbraucherbauvertrag zu tun hat, sollte die gesetzlichen Vorgaben zur Widerrufsbelehrung genau kennen. Ein aktueller Beschluss des OLG Brandenburg vom 16.06.2025 (Az. 12 U 130/24) macht deutlich: Fehlt in der Belehrung die Telefonnummer des Unternehmers, ist diese nicht ordnungsgemäß – mit erheblichen Folgen. Der Fall Ein Bauherr schloss mit