Thorsten Kroog Stromlieferung als selbständige Leistung beim Wohnmietvertrag berechtigt zum umsatzsteuerlichen Vorsteuerabzug des Vermieters für seine Fotovoltaikanlage
Im Folgenden soll das Urteil des Bundesfinanzhofs BFH, XI R 8/21 vom 17. Juli 2024 genauer analysiert und dargestellt werden. 1. Leitsatz Bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Fotovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, handelt es sich nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen)