Stella SundbergGewerbemietrecht zu Zeiten von Corona
Zum 01.01.2021 ist ein neues Gesetz (Art. 240 § 7 EGBGB) in Kraft getreten. Hier wurde eine Vermutungsregelung geschaffen, welche klarstellt, dass die staatlich angeordneten Schließungen im Rahmen der Covid 19 Bekämpfung, insbesondere die Pflicht zur Schließung vieler Geschäfte, des Einzelhandels, Fitnessstudios, Gaststätten, Restaurants usw. eine Störung der Geschäftsgrundlage im Gewerbemietverhältnisses im Sinne des §