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Cosima Lena WagnerPersönliche Haftung von Organen des Arbeitgebers in der bAV

I. Einleitung Im Zusammenhang mit der Haftung des Arbeitgebers gemäß § 1 S. 3 BetrAVG für die durch den Versicherer garantierte Versicherungsleistung gegenüber dem Arbeitnehmer stellt sich vor dem Hintergrund der andauernden Niedrigzinsphase immer wieder die Frage, ob auch Organe des Arbeitgebers – also z.B. Geschäftsführer und Vorstände – dem Risiko einer persönlichen Haftung bei